Präambel Die elumatec AG ist eine in Deutschland eingetragene Gesellschaft mit Sitz in Deutschland – Pinacher Straße 61, 75417 Mühlacker („elumatec“ oder „Anbieter“). Die Hardware von elumatec („Hardware“) wird den Kunden („Nutzer“ oder „Vertragspartei“) von elumatec selbst oder von autorisierten Händlern zusammen mit einem Produkt namens Voilàp Connect („Voilàp Connect“) angeboten. Voilàp Connect erfasst Daten zum Betrieb und zum Zustand der Hardware („Maschinendaten“). Um Voilàp Connect nutzen zu können, muss der Nutzer eine SIM-Karte in der Hardware aktivieren, damit die Maschinendaten in den Cloud-Datenspeicher („Speicher“) übertragen werden können. Der Nutzer kann über die Webseite https://connect.elucloud.com („Website“) auf die Nutzerplattform „eluCloud Connect“ („Plattform“) zugreifen. Über die Plattform stehen dem Nutzer Werkzeuge und Funktionen zur Verfügung, die es ihm ermöglichen, die Maschinendaten eingehender zu analysieren und auszuwerten. Der Speicher wird vom Dienstleister von elumatec, der Motiqa S.r.l., gehostet, einer in Italien eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in Italien – 20144 Mailand, Via Fra’ Luca Pacioli 3 („Motiqa“). Die in dieser Vereinbarung beschriebene Speicherung wird von Motiqa im Auftrag von elumatec durchgeführt. Motiqa ist die Eigentümerin des Speichers. Der Plattform wird vom Dienstleister von elumatec, der elusoft GmbH, gehostet, einer in Deutschland eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in Deutschland – 72135 Dettenhausen, Breitwasenring 4 („elusoft“). Die in dieser Vereinbarung beschriebene Plattform wird von elusoft im Auftrag von elumatec bereitgestellt. Die über die Website angebotene Plattform stellt im Auftrag von elumatec IoT-Lösungen und Cloud-Anwendungen zur Analyse von Maschinendaten bereit („Dienste“). Die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Dienste werden ausschließlich Unternehmern angeboten (§ 14 BGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. 1. Vereinbarung Der Zugang zur Plattform und die Nutzung der Dienste setzen die Zustimmung zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Vereinbarung“) voraus. Diese Vereinbarung stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung für Nutzer dar, die entweder direkt mit elumatec oder mit einem autorisierten Händler einen Kauf- und Servicevertrag für Hardware einschließlich Voilàp Connect („Kaufvertrag“) abgeschlossen, die SIM-Karte in der Hardware zur Nutzung der Plattform aktiviert und sich gemäß Ziffer 3 registriert haben. Sollte der Nutzer den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, darf er die Lizenz nicht nutzen und nicht auf die Dienste zugreifen. elumatec behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit und aus beliebigen Gründen Änderungen oder Ergänzungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen, indem die neue Fassung der Vereinbarung veröffentlicht und der Nutzer über etwaige nachteilige Änderungen informiert wird. Der Nutzer hat das Recht, die Vereinbarung innerhalb von vier (4) Wochen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung solcher Änderungen oder Anpassungen zu kündigen. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Nutzer auf die Schaltfläche „Absenden“ klickt. 2. Zahlung Der Speicher sowie die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienste unterliegen den im Kaufvertrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Für den Fall, dass der Kaufvertrag gekündigt wird oder ausläuft oder die Testphase für den Speicher oder die Plattform im Rahmen des Kaufvertrags endet, kann der Nutzer den Speicher oder die Plattform auf der Grundlage einer von elumatec angebotenen gesonderten Vereinbarung weiterhin nutzen. 3. Registrierung und Aktivierung Bevor der Nutzer auf die Website und die Dienste zugreifen kann, muss er sich auf der Website registrieren. Die Registrierung erfolgt entweder durch Scannen des QR-Codes, der dem Nutzer am Gerät angezeigt wird, oder – sofern elumatec die Kundendaten bereits gespeichert hat – über eine von elumatec versandte Einladung. Jede Selbstregistrierung wird vor der Freigabe manuell geprüft, um sicherzustellen, dass der Nutzer das entsprechende Produkt tatsächlich erworben hat. Die Registrierung erfolgt, sobald der Nutzer alle über die Website angeforderten Daten zur Erstellung des Benutzerkontos eingegeben hat. Um den Registrierungsvorgang abzuschließen, hat der Nutzer wahrheitsgemäße und korrekte Angaben zu machen. Insbesondere muss die E-Mail-Adresse des Nutzers einer tatsächlichen E-Mail-Adresse entsprechen, da dies unerlässlich ist, um Informationen über die Nutzung der Dienste und/oder etwaige Änderungen an diesen Diensten zu erhalten. Der Nutzer verpflichtet sich, die im Rahmen des Registrierungsvorgangs angegebenen Daten so zu aktualisieren, dass diese stets auf dem neuesten Stand, vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer kann das Passwort für den Zugriff auf die Website so oft wie nötig ändern, indem er gemäß den auf der Website angegebenen Anweisungen vorgeht. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Nutzer-ID (die der E-Mail-Adresse entsprechen kann) und das Passwort (das ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist) die Grundlage für die Überprüfung der Zugriffe des Nutzers auf die Dienste bilden und als die einzigen geeigneten Mittel gelten, die den Nutzer zum Zugriff auf die Dienste berechtigen. Dementsprechend erklärt sich der Nutzer damit einverstanden und erkennt an, dass alle Handlungen, die unter Verwendung der Benutzer-ID und des Passworts vorgenommen werden, für den Nutzer verpflichtend sind. Der Nutzer erklärt, gegenüber elumatec, Motiqa oder Dritten für alle Handlungen zu haften, die unter Verwendung der Benutzer-ID und des Passworts vorgenommen werden. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Benutzer-ID und sein Passwort streng vertraulich zu behandeln und diese nach besten Kräften zu schützen. 4. Gegenstand elumatec gewährt dem auf der Website registrierten Nutzer Zugang zur Plattform sowie die Nutzung der Plattform und der Dienste, um Geräte anzubinden und Maschinendaten gemäß dem Kaufvertrag und dieser Vereinbarung zu erfassen, zu speichern und zu analysieren. Der Anbieter stellt dem Nutzer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die Zugangsdaten zur Verfügung oder stellt sicher, dass die Plattform dem Nutzer diese zur Verfügung stellt, damit der Nutzer auf die Plattform und die Dienste zugreifen und diese nutzen kann. 5. Lizenz Vorbehaltlich der Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren und für die Dauer dieser Vereinbarung gewährt elumatec dem Nutzer eine weltweite, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Plattform und der Dienste. Die Lizenz zur Nutzung der Plattform und der Dienste umfasst nicht die folgenden Rechte: • das Recht auf Weiterverkauf oder anderweitige Nutzung der Plattform und der Dienste, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen, • das Recht auf Unterlizenzierung des Zugriffs auf die Dienste und deren Nutzung oder auf Übertragung der Lizenz an Dritte, • das Rechte auf Nutzung der Dienste, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen, • das Recht auf erneute Veröffentlichung oder Weiterverbreitung von Inhalten oder Materialien aus den Diensten, • das Recht, Änderungen an der Plattform vorzunehmen. 6. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Nutzers Die Dienste und die Lizenz sind unter der Kontrolle, Führung und alleinigen Verantwortung des Nutzers zu nutzen, der für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch die Nutzer bürgt. Daher ist der Nutzer verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die Zugangsdaten zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, um sicherzustellen, dass unbefugte Personen oder Anwendungen nicht mittels der Zugangsdaten Zugriff auf die Dienste erlangen können. Insbesondere gelten für den Nutzer unter anderem folgende Pflichten: • Er haftet für die korrekte Verwendung der von elumatec erhaltenen Zugangsdaten, die den Zugang zu den Diensten ermöglichen, sowie für etwaige Fehler seiner Mitarbeiter und Nutzer während der Verbindung mit den Diensten oder deren Nutzung, insbesondere beim Zugriff auf das Internet und beim Surfen. • Er hat sich korrekt in einer Weise zu verhalten, dass die Dienste oder die Plattform nicht beschädigt werden oder die Verfügbarkeit bzw. Zugänglichkeit der Dienste und der Plattform nicht beeinträchtigt oder deren Zustand nicht erheblich verschlechtert wird. • Er nutzt die Dienste so, dass die Dienste oder die Plattform nicht beschädigt werden oder die Verfügbarkeit bzw. Zugänglichkeit der Dienste und der Plattform nicht beeinträchtigt oder deren Zustand nicht erheblich verschlechtert werden. • Er nutzt die Dienste und die Plattform in angemessenem Umfang, um eine erhebliche Beeinträchtigung der für andere Kunden, die die Plattform nutzen, bereitgestellten Dienste zu vermeiden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, Folgendes zu unterlassen: • eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, • eine Nutzung der Dienste und die Plattform auf rechtswidrige, betrügerische oder schädliche Weise oder eine Verwendung von ihnen für rechtswidrige, betrügerische oder schädliche Zwecke oder Aktivitäten zu verwenden, und • die Durchführung von Lasttests oder Penetrationstests an der Plattform oder den Diensten oder die Aufforderung anderer Personen, solche Tests durchzuführen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von elumatec oder Motiqa einzuholen. Mit der Annahme dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Nutzer, elumatec und Motiqa von jeglichen Nachteilen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einem Verstoß gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung, gegen gesetzliche Verpflichtungen oder gegen die Rechte Dritter ergeben. 7. Pflichten und Gewährleistungen des Anbieters Der Anbieter ist berechtigt, die Dienste von Zeit zu Zeit zum Zwecke geplanter Wartungsarbeiten an der Plattform und den Diensten auszusetzen, vorausgesetzt, dass diese geplanten Wartungsarbeiten gemäß dieser Ziffer durchgeführt werden. Der Anbieter hat den Nutzer, soweit dies möglich und durchführbar ist, mindestens zwei Geschäftstage im Voraus über geplante Wartungsarbeiten zu informieren, die die Verfügbarkeit der Dienste beeinträchtigen oder voraussichtlich beeinträchtigen werden oder erhebliche negative Auswirkungen auf die Dienste haben werden. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass alle planmäßigen Wartungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt werden. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass in jedem Kalendermonat die Gesamtdauer, in der die Dienste aufgrund geplanter Wartungsarbeiten nicht verfügbar sind, 48 Stunden nicht überschreitet. Der Anbieter wird gemäß der Vereinbarung alle darin festgelegten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen einhalten. Der Anbieter erklärt, über das gesamte erforderliche Know-how, die Fähigkeiten und die Erfahrung zu verfügen, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen. Der Anbieter gewährleistet, Rechte Dritter an geistigem Eigentum nicht zu verletzen. 8. Service-Level-Agreement Das Service-Level-Agreement („SLA“) für die Dienste ist in Anhang 1 dargelegt und gilt ausschließlich für den Nutzer, der die von elumatec bezogene Lizenz erworben und aktiviert hat. Im SLA sind die einzigen Rechtsbehelfe des Nutzers hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Qualität der Dienste festgelegt, einschließlich in Bezug auf die Nichteinhaltung einer im SLA festgelegten Garantie. 9. Ermächtigung des Anbieters Der Nutzer ermächtigt den Anbieter, unter Anwendung angemessener technischer Standards die Nutzung der Ressourcen der Plattform durch den Nutzer zu begrenzen, um die Dienste für seine Kunden insgesamt zu gewährleisten. Der Nutzer gewährt dem Anbieter hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz zur Vervielfältigung, Reproduktion, Speicherung, Verbreitung, Veröffentlichung, zum Export, zur Anpassung, Bearbeitung und Übersetzung der Nutzerdaten in angemessenem Umfang, soweit dies zur Erfüllung der Verpflichtungen des Anbieters und zur Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist. Der Nutzer räumt dem Anbieter zudem das Recht ein, diese Rechte an seine Hosting-, Netzwerkanbindungs- und Telekommunikationsdienstleister unterzulizenzieren, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Einschränkungen an anderer Stelle in dieser Vereinbarung. Der Nutzer versichert dem Anbieter, dass die Nutzerdaten bei ihrer Nutzung durch den Anbieter gemäß dieser Vereinbarung keine Rechte an geistigem Eigentum oder sonstige gesetzliche Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die Bestimmungen von Gesetzen, Rechtsvorschriften oder Verordnungen in irgendeiner Rechtsordnung und nach geltendem Recht verstoßen. 10. Keine Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum Keine Bestimmung dieser Vereinbarung bewirkt eine Abtretung oder Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum vom Anbieter an den Nutzer oder vom Nutzer an den Anbieter. 11. Vertraulichkeitsverpflichtungen Der Nutzer ist verpflichtet, alle ihm vom Anbieter zugänglich gemachten Informationen – unabhängig davon, ob diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund anderer Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind – auf unbestimmte Zeit vertraulich zu behandeln und diese Informationen weder aufzuzeichnen, weiterzugeben noch zu verwerten. 12. Datenschutz Bei der Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung wird der Anbieter gemäß Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) auf der Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags als Auftragsverarbeiter von elumatec tätig sein. Der Anbieter und elumatec beachten und wenden die in der DSGVO und anderen geltenden Datenschutzgesetzen festgelegten Grundsätze an. Der aktualisierte Auftragsverarbeitungsvertrag kann bei der elumatec AG angefordert werden. 13. Haftungsbeschränkung des Anbieters elumatec haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung von elumatec jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten oder bei mittelbaren oder Folgeschäden haftet elumatec nicht. elumatec haftet – im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen – nicht für Risiken jeglicher Art, die mit der Nutzung der Dienste und der Plattform verbunden sind und in den Verantwortungsbereich des Nutzers fallen. Insbesondere haftet elumatec gegenüber dem Nutzer oder Dritten, die direkt oder indirekt mit dem Nutzer verbunden sind, nicht für Folgendes: (i) Verbreitung von Viren durch Dritte, (ii) Datendiebstahl durch Dritte, (iii) unsachgemäße Handhabung oder Eingriffe in Netzwerkanbindungsgeräte, die in den Verantwortungsbereich des Nutzers fallen und die von diesem selbst oder von unbefugten Dritten vorgenommen wurden, (iv) unsachgemäße Nutzung der Dienste oder der Plattform durch den Nutzer, (v) die Datenqualität und die elektronische Übertragung über Telekommunikationsnetze sowie generell für die Qualität und Zuverlässigkeit der Internetverbindung zwischen den Workstations des Nutzers und dem Zugangspunkt der Dienste, (vi) eine versehentliche Beeinträchtigung der Daten des Nutzers, die durch den Nutzer selbst oder durch Dritte, die Zugriff auf die Dienste haben, verursacht wurde, und die nicht auf elumatec zurechenbare Gründe zurückzuführen ist. In solchen Fällen behält sich elumatec das Recht vor, dem Nutzer den Zeitaufwand in Rechnung zu stellen, der für die Ermittlung der Ursachen solcher Vorfälle benötigt wird, die auf nicht von elumatec begangene Handlungen zurückzuführen sind oder die möglicherweise eine Folge von den durch elumatec erbrachten Diensten sind. (vii) Datenverlust, sofern der Schaden nicht eingetreten wäre, wenn der Nutzer die Daten ordnungsgemäß unter Anwendung modernster Sicherheitsmaßnahmen gesichert hätte. Die Haftung von elumatec für den Datenverlust beschränkt sich auf den typischen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, wenn diese ordnungsgemäß gesichert worden wären. elumatec wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Verfügbarkeit der Dienste für den Nutzer am Übergangspunkt zwischen dem öffentlichen Internet und dem Netzwerk des Hosting-Dienstleisters für die Dienste aufrechtzuerhalten, garantiert jedoch keine 100-prozentige Verfügbarkeit. Zur Vermeidung von Missverständnissen gilt Folgendes: Ausfälle, die direkt oder indirekt durch einen der folgenden Gründe verursacht werden, gelten nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung: a) Ereignisse höherer Gewalt, b) Störung oder Ausfall des Internets oder eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, c) Störung oder Ausfall der Computersysteme oder Netzwerke des Nutzers, d) Verstöße des Nutzers gegen diese Vereinbarung oder e) planmäßige Wartungsarbeiten, die gemäß dieser Vereinbarung durchgeführt werden. Die Haftungsbeschränkung des Anbieters gemäß dem vorstehenden Absatz gilt nicht: a) für Schadensersatzansprüche aufgrund von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung seitens elumatec oder auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung seitens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von elumatec zurückzuführen sind, b) sofern elumatec einen Mangel arglistig verschwiegen hat, c) sofern elumatec eine Gewährleistung für den Zustand eines Produkts übernommen hat, d) für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 14. Anerkennung der Haftungsbeschränkung des Anbieters durch den Nutzer Der Nutzer erkennt an, dass die Dienste: • niemals vollständig frei von Mängeln, Fehlern, Programmfehlern oder Sicherheitslücken sind, • speziell so ausgelegt, dass sie ausschließlich mit jener Software und mit jenen Systemen kompatibel sind, die als mit den Diensten kompatibel angegeben sind. Unbeschadet der ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung übernimmt elumatec jedoch keine Gewährleistung oder Zusicherung dafür, dass die Dienste oder die Nutzung der Dienste durch den Nutzer den Zwecken oder dem konkreten Anwendungsbereich des Nutzers vollständig entsprechen. 15. Ereignis höherer Gewalt elumatec haftet in keinem Fall gegenüber dem Nutzer oder Dritten für eine verspätete oder ausbleibende Erfüllung seiner Verpflichtungen infolge unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt, wie beispielsweise – jedoch nicht beschränkt auf – Pandemien, Maßnahmen von Behörden, Überschwemmungen, Brände, Diebstähle, Explosionen, Unfälle, Streiks sowie nicht unternehmensbezogene Aussperrungen, Kriegshandlungen, Embargos, Unmöglichkeit des Transports, Aussetzungen oder Telekommunikationsprobleme, Blitzeinschläge, nicht dem Anbieter zurechenbare Anlagenausfälle, Unterbrechungen oder Überlastungen der Stromversorgung, Ausfälle oder Unterbrechungen der Telefonleitungen, die auf die Tätigkeit des Betreibers (oder Konzessionsnehmers) dieser Leitungen zurückzuführen sind, sowie Unterbrechungen oder Aussetzungen, die nicht elumatec zuzurechnen sind oder in jedem Fall außerhalb des Einflussbereichs von elumatec liegen oder von Dritten verursacht werden. 16. Laufzeit und Kündigung Sofern diese Vereinbarung nicht gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts vorzeitig gekündigt wird, beginnt die Laufzeit dieser Vereinbarung am Tag des Inkrafttretens und sie bleibt für die im Kaufvertrag vereinbarte Laufzeit für die Bereitstellung von Voilàp Connect in Kraft. Nach Ablauf der Laufzeit können die Vertragsparteien eine Verlängerung dieser Vereinbarung vereinbaren. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Vertragspartei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und dieser wesentliche Verstoß nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung durch die andere Partei behoben wird. Der Anbieter kann diese Vereinbarung zudem mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Nutzer kündigen: • aus triftigem Grund, um gesetzlichen Vorschriften oder Aufforderungen staatlicher Stellen nachzukommen, • falls der Nutzer gegen geltendes Recht verstößt, • falls der Nutzer gegen eine Bestimmung in Ziffer 5 der Vereinbarung verstößt, • falls der Nutzer gegen die Lizenz und gegen Ziffer 4 der Vereinbarung verstößt, 17. Folgen der Kündigung Mit Beendigung dieser Vereinbarung verlieren alle darin enthaltenen Bestimmungen ihre Wirksamkeit. Der Nutzer ist verpflichtet, nach Beendigung dieser Vereinbarung die Zugangsdaten zur Authentifizierung nicht mehr für den Zugriff auf die Plattform und die Dienste zu verwenden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Zugangsdaten ab dem Tag der Kündigung zu sperren. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, hat die Kündigung dieser Vereinbarung keinen Einfluss auf die von beiden Vertragsparteien erworbenen Rechte. 18. Maschinendaten, Datenverordnung Bei den über Voilàp Connect erhobenen Maschinendaten handelt es sich um Produktdaten gemäß Artikel 2 Nummer 15 der Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023 („Datenverordnung“). Die Maschinendaten stellen keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO dar. Durch die Nutzung von Voilàp Connect – mittels Aktivierung der SIM-Karte auf dem Gerät und durch aktives Ankreuzen des entsprechenden Kästchens im Registrierungsprozess auf der Website hinsichtlich der Nutzung von Maschinendaten durch elumatec – erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass elumatec die Maschinendaten, bei denen es sich um nicht personenbezogene Daten handelt, wie folgt nutzen darf: a) zur Erbringung der Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung oder irgendeiner Vereinbarung mit dem Nutzer sowie zur Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer solchen Vereinbarung (insbesondere die Erstellung von Berichten oder Analysen, die Erbringung von Diensten, die Bewertung der Funktionsfähigkeit der Hardware), b) zur Bereitstellung relevanter Informationen und Angebote für den Nutzer im Zusammenhang mit der Hardware oder anderen Produkten und Diensten von elumatec, c) zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Funktionsweise der Hardware, des Dienstes sowie aller von elumatec angebotenen Produkte oder zugehörigen Dienstleistungen, d) zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich Lösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI). Die für die Zwecke der Buchstaben c) und d) verwendeten Maschinendaten sind in anonymisierter Form zu verwenden. Der Nutzer erkennt an, dass das Recht von elumatec, die Maschinendaten für die in Ziffer 18 Buchstaben c) und d) genannten Zwecke von elumatec zu nutzen, auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung fortbesteht. elumatec darf die Maschinendaten ausschließlich zu den in Ziffer 18 Buchstabe a) genannten Zwecken an Dritte (insbesondere an Motiqa) weitergeben. elumatec wird die Maschinendaten in keiner Weise nutzen oder weitergeben, die den berechtigten geschäftlichen Interessen des Nutzers schadet. Dies umfasst insbesondere jede Nutzung oder Weitergabe, die darauf abzielt, Einblicke in die wirtschaftliche Lage, das Vermögen und die Produktionsmethoden des Nutzers oder Einblicke in die Nutzung der Hardware durch den Nutzer zu gewinnen, die dazu verwendet werden könnten, die Wettbewerbsposition des Nutzers auf den Märkten, auf denen er tätig ist, zu beeinträchtigen. Soweit der Nutzer gemäß der Datenverordnung berechtigt ist, von elumatec die Bereitstellung oder Offenlegung von Maschinendaten zu verlangen, erfolgt diese Bereitstellung oder Offenlegung stets unter Wahrung der Vertraulichkeit und unter Berücksichtigung des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse von elumatec sowie derjenigen der Vertragspartner von elumatec. elumatec ist berechtigt, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, die elumatec zum Schutz der Vertraulichkeit und der Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit den Ansprüchen des Nutzers gemäß der Datenverordnung für erforderlich hält. Dies umfasst das Recht von elumatec, vom Nutzer den Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen zu verlangen. Es wird auf die Informationen gemäß Artikel 3 der Datenverordnung verwiesen, die im Voilàp Connect-Portal abrufbar sind. 19. Übertragung der Vereinbarung Die Vertragsparteien dürfen die Vereinbarung in keiner Weise und in keiner Form, auch nicht teilweise, an Dritte übertragen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. 20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Auslegung, der Erfüllung oder der Beendigung dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Anbieters zuständig. 21. Begriffsbestimmungen In dieser Vereinbarung haben die angeführten Begriffe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, folgende Bedeutung: „Zugangsdaten“ bezeichnet die Benutzernamen (oder Benutzer-IDs), Passwörter und sonstigen Zugangsdaten, die den Zugriff auf die Dienste ermöglichen, einschließlich der Zugangsdaten für die Benutzeroberfläche, „Konto“: alle personenbezogenen Daten, die der Nutzer bei seiner Registrierung angegeben hat und die anschließend teilweise geändert werden können, einschließlich der Benutzer-ID und des Passworts dieses Nutzers, „Geschäftstag“ bezeichnet jeden Wochentag, der kein Bankfeiertag oder gesetzlicher Feiertag in Italien ist, „Geschäftszeiten“ bezeichnet die Zeit zwischen 09:00 und 18:00 Uhr (GMT+1) an einem Geschäftstag, „Nutzerdaten“ bezeichnet alle Daten, Werke und Materialien, die vom Nutzer oder seinem System auf die Plattform hochgeladen oder dort gespeichert werden oder die der Nutzer dem Anbieter zur Verfügung stellt – beispielsweise zum Hochladen, Übertragen oder Speichern von Daten auf der Plattform – oder die von der Plattform infolge der Nutzung der Dienste durch den Nutzer generiert werden, „Datenschutzgesetze“ bezeichnet alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich – soweit diese in Kraft und anwendbar sind – des britischen Datenschutzgesetzes von 2018 (Data Protection Act 2018) und der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), „Dienste“ bezeichnet alle Dienstleistungen, die der Anbieter dem Nutzer gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, „Dienstmangel“ bezeichnet einen Mangel, Fehler oder Softwarefehler in der Plattform, der sich wesentlich nachteilig auf das Erscheinungsbild, den Betrieb, die Funktionalität oder die Leistung der Dienste auswirkt, wobei jedoch Mängel, Fehler oder Softwarefehler ausgeschlossen sind, die verursacht werden durch oder zurückzuführen sind auf: • eine Handlung oder Unterlassung des Nutzers oder einer vom Nutzer zur Nutzung der Plattform oder der Dienste autorisierten Person, • eine Nutzung der Plattform oder der Dienste entgegen den Bestimmungen des Vereinbarung, ob durch den Nutzer oder eine vom Nutzer zur Nutzung der Plattform autorisierte Person, • eine Nichterfüllung oder Nichteinhaltung einer der Verpflichtungen des Nutzers aus dieser Vereinbarung und/oder • eine Inkompatibilität zwischen der Plattform oder den Diensten und anderen Systemen, Netzwerken, Anwendungen, Programmen, Hardware oder Software, die nicht kompatibel sind, „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum weltweit, unabhängig davon, ob sie eintragungsfähig oder nicht eintragungsfähig, eingetragen oder nicht eingetragen sind, einschließlich aller Anmeldungen von Schutzrechten oder Rechte zur Anmeldung von Schutzrechten (und diese „Rechte an geistigem Eigentum“ umfassen Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Datenbankrechte, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Firmennamen, Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Rechte gegen irreführende Kennzeichnung, Rechte aus dem Schutz gegen unlautere Nachahmung, Patente, Kleinpatente, Gebrauchsmuster, Rechte an Halbleitertopografien sowie Rechte an Geschmacksmustern), „Personenbezogene Daten“ hat die Bedeutung, die diesem Begriff in den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen der Europäischen Union zugewiesen ist, „Plattform“ bezeichnet die vom Anbieter verwaltete und genutzte Plattform zur Bereitstellung der Dienste, einschließlich der Anwendungs- und Datenbanksoftware für die Dienste, der zur Bereitstellung der Dienste verwendeten System- und Serversoftware sowie der Computerhardware, auf der diese Anwendungs-, Datenbank-, System- und Serversoftware installiert ist, „Registrierung“ bezeichnet die Eintragung des Namens einer Person oder der Einzelheiten eines Vorfalls in ein offizielles Verzeichnis. Damit wird das Verfahren zur Einrichtung des Kontos und zur Erfassung von Nutzerdaten (unter ausdrücklicher Zustimmung zu dieser Vereinbarung) bezeichnet, das es dem Nutzer ermöglicht, die über die Plattform zugänglichen Dienste zu nutzen, „Supportleistungen“ bezeichnet die Unterstützung im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste sowie der Erkennung und Behebung von Fehlern in den Diensten, „Lizenz“ bezeichnet das Instrument, mit dem der Anbieter die Nutzung der Plattform und der Dienste regelt. „Maschinendaten“ hat die Bedeutung, die diesem Begriff in der Präambel zugeschrieben wird. „Voilàp Connect“ hat die Bedeutung, die diesem Begriff in der Präambel zugeschrieben wird.
In diesem Teil des Dokuments wird der Mindest-Servicelevel definiert und es werden die Fristen für Maßnahmen im Falle einer Störung der von Motiqa und elusoft („Dienstleister“) im Auftrag von elumatec erbrachten Dienste festgelegt. Internetverbindung Der Dienstleister gewährleistet für die in seiner Verantwortung stehenden Geräte und für Ursachen, die unmittelbar diesem Dienstleister zuzurechnen sind, dass die Verbindung zum Server vom und zum Internet zu mindestens 99 % der Zeit verfügbar ist. Die dem Dienstleister für den Internetzugang über das LAN garantierte Mindestbandbreite beträgt 5 Mbit/s. Vorgaben zur Qualitätssicherung der Dienstleistungen Die Servicelevel für jede Art von Dienstleistung werden anhand des nachstehend angegebenen Zeitrahmens berechnet. Die Servicelevel gelten ausschließlich für Bereiche, die in die unmittelbare Zuständigkeit des Anbieters fallen. Der uneingeschränkte Betrieb aller Funktionen wird von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (UTC+1) gewährleistet, und die Erreichbarkeit und die Funktionsfähigkeit werden, soweit möglich, auch am Wochenende und an Feiertagen gewährleistet. Feiertage unter der Woche (wie im Arbeitskalender des Anbieters angegeben) gelten als arbeitsfreie Tage (Sonntag). Festlegung der SLA-Parameter und -Inhalte Kritikalität/Priorität Dieser Parameter legt den Inhalt und die Fristen für die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem gemeldeten Vorfall fest. Die nachstehende Tabelle definiert die Kritikalität bzw. die Priorität des jeweiligen Vorfalls. Für jede Meldung wird eine Maß an Kritikalität ermittelt, das die Vorgehensweise und die Fristen für die Lösung bestimmt.
Messparameter für die Dienste Zeit bis zur Übernahme der Bearbeitung/Reaktion Dies ist die Zeit zwischen dem Eingang des Anrufs und dem Zeitpunkt, an dem der Dienstleister die Bearbeitung übernimmt. Der Dienstleister nimmt die Bearbeitung des gemeldeten Problems innerhalb der vereinbarten Frist auf, indem er die ersten Erkenntnisse zu dem Problem sowie den Arbeitsplan für eine genaue Diagnose und Behebung mitteilt. Der Arbeitsplan ist das Verfahren (in Bezug auf Maßnahmen und Planung), das der Dienstleister durchzuführen beabsichtigt, um sowohl das Problem korrekt zu bestimmen als auch das Problem zu beheben. Der Frist für die Übernahme der Bearbeitung eines Problems darf nicht mit der Frist für die Lösung verwechselt werden, da dabei auch die Eskalation und die Problembestimmung – die erforderlich sind, wenn eine umfassende Diagnose oder Lösung nicht sofort verfügbar ist – als Maßnahme zählen. Verfügbarkeit Die Zeitspanne, in der die einzelnen Komponenten des Dienstes garantiert verfügbar sind. Diese Verfügbarkeit der Dienste umfasst weder den Zeitaufwand für technische Arbeiten an den Geräten und Leitungen, die das Netzwerk bilden, noch den Zeitaufwand für die Übernahme neuer Einstellungen und/oder Updates zu Problemen. Verfügbarkeitszeit Die Verfügbarkeitszeit (ausgedrückt als prozentualer Anteil der Gesamtzeit) der Systeme, wie während des Zeitraums der Bereitstellung der Dienste geschätzt. Ausfallzeiten, die im Vorfeld zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden, sind in dieser Schätzung nicht enthalten. Ausnahmen Der Dienstleister haftet nicht für Störungen, die verursacht werden durch: • planmäßige Wartungsarbeiten an der Website, • Naturkatastrophen, Aufstände, außergewöhnliche Ereignisse und/oder Störungen, die durch externe Kommunikationsnetze verursacht werden, • Fehlfunktionen, • falsche Konfigurationen der Geräte durch den Nutzer (andere als die vom Anbieter festgelegten und genehmigten Konfigurationen), • Probleme im Zusammenhang mit den vom Nutzer verwalteten Geräten. Service-Level-Indikatoren Mit Ausnahme der Systemverfügbarkeit werden die Servicelevel anhand der Zeit bis zur Übernahme der Bearbeitung und/oder bis zur Erbringung der jeweiligen Leistung in Stunden gemessen. Im Hinblick auf die Überwachung der Dienste ist die Messung der Zeit bis zur Übernahme der Bearbeitung nicht von wesentlicher Bedeutung, da die Dienste fortlaufend und nicht erst nach Eingang einer Meldung oder Anfrage erbracht werden. Der oben beschriebene Parameter „Verfügbarkeitszeit“ wird zur Messung der Systemverfügbarkeit herangezogen. SLA-Beschreibung Die Dienste werden gemäß den folgenden Zeitrahmen erbracht: • Der Dienstleister wird auf in die Servicelevel-Kategorien Sv1, Sv2, Sv3 und Sv4 fallende Probleme und Meldungen von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (UTC+1) innerhalb von 16 Geschäftsstunden reagieren. Bei der Einhaltung des SLA hinsichtlich der Übernahme der Bearbeitung von Meldungen dürfen die Verfahren, nach denen diese bearbeitet werden, nicht außer Acht gelassen werden. Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die Bearbeitung von Meldungen, die über andere Kanäle oder nach anderen als den hier angegebenen Verfahren erfolgen. • Verwaltung von Datensicherungssystemen und Anwendungen Es obliegt dem Dienstleister, alle Dienste und Anpassungen zu aktivieren, die für die ordnungsgemäße Datenspeicherung und -archivierung erforderlich sind, und zwar innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens und gemäß den vereinbarten Verfahren. • Störungsmanagement Störungen können durch die System- und Webüberwachung (und somit gemäß den oben genannten Verfahren) oder durch Benachrichtigung des Dienstleisters über die Support-E-Mail-Adresse support@elusoft.com oder help@motiqa.com erkannt werden.